Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 12.08.2026)
Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge gegenüber Fotosche Fotodesign, Marco Thönnes, Ober der Kirche 22, 56283 Nörtershausen (im Folgenden „Fotosche Fotodesign“ genannt). Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von Fotosche Fotodesign hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

Urheberrecht
Fotosche Fotodesign steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Die von Fotosche Fotodesign hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Überträgt Fotosche Fotodesign Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars über.
Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Fotosche Fotodesign, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Fotosche Fotodesign zum Schadensersatz.
Die Negative / RAW-Dateien verbleiben beim Fotosche Fotodesign. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist Fotosche Fotodesign die Endpreise aus.
Fällige Rechnungen sind innerhalb von 21 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 21 (in Worten: einundzwanzig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderungen begleicht. Fotosche Fotodesign bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Fotosche Fotodesign.
Hat der Auftraggeber Fotosche Fotodesign keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Fotosche Fotodesign behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Fotosche Fotodesign für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet Fotosche Fotodesign – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Fotosche Fotodesign verwahrt die Negative / RAW-Dateien sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative / RAW-Dateien nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
Fotosche Fotodesign haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

V. Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Fotosche Fotodesign berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Konventionalstrafe
Überlässt Fotosche Fotodesign dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann Fotosche Fotodesign, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten haben, Bezahlung verlangen.
Überlässt Fotosche Fotodesign dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann Fotosche Fotodesign eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann Fotosche Fotodesogn Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Fotosche Fotodesign vorbehalten.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Fotosche Fotodesign nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Fotosche Fotodesign, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Fotosche auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Fotosche Fotodesign kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Fotosche Fotodesign auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Fotosche Fotodesign bestätigt worden sind. Fotosche Fotodesign haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Im Fall von höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, behördliches Veranstaltungsverbot) streben die Parteien vorrangig eine Terminverschiebung (maximal 18 Monate) an. Ist dies nicht möglich, kann jede Partei kündigen; gezahlte Beträge werden unter Anrechnung aller bereits real erbrachten (Teil-)Leistungen (z.B. Beratung, Vorbereitung, Organisationsaufwand) zurückerstattet.
Bei Krankheit oder unabwendbaren Ereignissen ist Fotosche Fotodesign verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen. Ist dies nicht erfolgreich oder wird der Ersatz objektiv abgelehnt, werden bereits erhaltene Entgelte anteilig für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens bleibt die Haftung von Fotosche Fotodesign unberührt; weitere Ansprüche sind ansonsten ausgeschlossen.

Datenschutz
Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage (www.fotosche.de.).

Digitale Fotografie
Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Fotosche Fotodesign auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Fotosche Fotodesign.
Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

Bildbearbeitung
Die Bearbeitung von Lichtbildern von Fotosche Fotodesign und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung von Fotosche Fotodesign. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von Fotosche Fotodesign digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name von Fotosche Fotodesign mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und Fotosche Fotodesign als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar sind.
Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, Fotosche Fotodesign mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt Fotosche Fotodesign von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
Fotosche Fotodesign ist berechtigt, im Rahmen der Vertragserfüllung digitale Bildbearbeitungswerkzeuge sowie generative Technologien und Künstliche Intelligenz (KI) zur Erstellung, Optimierung oder Modifikation von Bildmaterial einzusetzen. Soweit gesetzliche Transparenzpflichten (insb. Art. 50 EU AI Act) greifen, erfolgt eine entsprechend maschinenlesbare oder sichtbare Kennzeichnung durch Fotosche Fotodesign. Der Auftraggeber darf das überlassene Bildmaterial nur in der Weise nutzen, wie es den gesetzlichen Kennzeichnungsvorgaben entspricht.

Nutzung und Verbreitung
Die Verbreitung von Lichtbildern von Fotosche Fotodesign im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen Fotosche Fotodesign und dem Auftraggeber gestattet.
Weichen die Lichtbilder durch den Einsatz von KI von der realen Darstellung ab (z. B. virtuelle Hintergründe oder generative Elemente), so sind diese gem. EU AI Act zu kennzeichnen. Rein technische Bearbeitungen bzw. alltägliche Retuschen (bspw. Farbkorrektur, Schärfe, Weißabgleich, etc.) sind hiervon nicht betroffen. Entscheidend ist, ob durch den Einsatz von KI ein irreführender „Echtheitseindruck“ entsteht. Sollte eine Kennzeichnung durch die Bildbearbeitung von Fotosche Fotodesign notwendig sein, wird dies bei der Übergabe durch Fotosche Fotodesign entsprechend im Dateinahmen deklariert („Dateiname“-KIbearbeitet; „Dateiname“-KIVeröffentlichung). Bei einer Veröffentlichung (Versendung an Freunden, Whatsapp-Status, Instagram, Internet, Magazine, etc.) ist vom Auftraggeber und von Fotosche Fotodesign stets das Lichtbild mit Kennzeichnung („Dateiname“-KIVeröffentlichung) zu nutzen!
Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Fotosche Fotodesign.
Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die Fotosche Fotodesign auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Fotosche Fotodesign.
Fotosche Fotodesign  ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Wünscht der Auftraggeber, dass Fotosche Fotodesign ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellen, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Hat Fotosche Fotodesign dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von Fotosche Fotodesign verändert werden.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
Fotosche Fotodesign kann, nach vorheriger Einwilligung durch den Auftraggeber, die angefertigten Lichtbilder zu eigenen Werbezwecken verwenden und veröffentlichen. Im Falle der Veröffentlichung stellt der Auftraggeber keine weiteren Ansprüche, auch nicht gegen Dritte. Eine Veröffentlichung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen werden. Im Falle des Widerrufs werden die Aufnahmen von der jeweiligen Plattform entfernt. Waren die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung soweit sie den Verfügungsmöglichkeiten von Fotosche Fotodesign unterliegt. Der Widerruf ist zu richten an: Fotosche Fotodesign, Marco Thönnes, Ober der Kirche 22, 56283 Nörtershausen oder mail@fotosche.de.


Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Fotosche Fotodesign, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von Fotosche Fotodesign als Gerichtsstand vereinbart.
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